Deutsche Norm

Kompostierbare Verpackungen

DIN EN 13432:2000

Prueft

Biologischer Abbau, Desintegration, Oekotoxizitaet

Zeitrahmen

90% Abbau in 6 Monaten

Relevant fuer

Bio-Beutel, Einweggeschirr

DIN EN 13432 definiert die Anforderungen an die Kompostierbarkeit und den biologischen Abbau von Verpackungsmaterialien in industriellen Kompostieranlagen. Eine Verpackung gilt als kompostierbar, wenn sie innerhalb von 6 Monaten zu mindestens 90% biologisch abgebaut wird.

Häufige Fragen

Ist 'biologisch abbaubar' dasselbe wie 'kompostierbar'?

Nein. 'Biologisch abbaubar' bedeutet nur, dass ein Material grundsaetzlich durch Mikroorganismen zersetzt werden kann – ohne Zeitvorgabe. 'Kompostierbar' nach DIN EN 13432 verlangt den Abbau innerhalb einer definierten Zeit unter Kompostbedingungen, ohne schaedliche Rueckstaende.