Kompostierbare Verpackungen
DIN EN 13432:2000
Prueft
Biologischer Abbau, Desintegration, Oekotoxizitaet
Zeitrahmen
90% Abbau in 6 Monaten
Relevant fuer
Bio-Beutel, Einweggeschirr
DIN EN 13432 definiert die Anforderungen an die Kompostierbarkeit und den biologischen Abbau von Verpackungsmaterialien in industriellen Kompostieranlagen. Eine Verpackung gilt als kompostierbar, wenn sie innerhalb von 6 Monaten zu mindestens 90% biologisch abgebaut wird.
Häufige Fragen
Ist 'biologisch abbaubar' dasselbe wie 'kompostierbar'?
Nein. 'Biologisch abbaubar' bedeutet nur, dass ein Material grundsaetzlich durch Mikroorganismen zersetzt werden kann – ohne Zeitvorgabe. 'Kompostierbar' nach DIN EN 13432 verlangt den Abbau innerhalb einer definierten Zeit unter Kompostbedingungen, ohne schaedliche Rueckstaende.